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ach so ! durchsichtige abdeckung 22.06.2000 (10:27 Uhr) Unbekannt | ||
zuerst hatte ich probleme mit eurer high-tech-anleitung. es wollte einfach nicht so recht funktionieren. aber als ich sie nochmals genau studiert habe, ist mir mein fehler aufgefallen ! die abdeckung muss durchsichtig sein ! erst jetzt eroeffnet sich mir der volle genuss eurer "erfindung" ! frage: gilt der gebrauchsmusterschutz nur, wenn die liste an der fernbedienung angebracht wird, oder auch fuer einen zettel der beispielsweise auf dem tisch in der naehe der fernbedienung liegt ? ich will ja keinen aerger mit dem patentamt. euer olumsi | ||
Re: ach so ! durchsichtige abdeckung 22.06.2000 (15:27 Uhr) Horst | ||
Hallo olumsi, > zuerst hatte ich probleme mit eurer high-tech- > anleitung. > es wollte einfach nicht so recht > funktionieren. > aber als ich sie nochmals genau studiert habe, ist mir mein fehler > aufgefallen > ! > die abdeckung muss durchsichtig sein ! erst > jetzt > eroeffnet sich mir der volle genuss eurer "erfindung" Ja, es hat auch Jahre der Entwicklung gekostet bis wir auf den Trick mit "durchsichtig" gekommen sind. > frage: gilt der gebrauchsmusterschutz nur, wenn die liste an der > fernbedienung angebracht wird, oder auch fuer einen zettel der > beispielsweise auf dem tisch in der naehe der fernbedienung liegt ? > ich will ja keinen aerger mit dem patentamt. euer > olumsi Lose Zettel sind erlaubt. Das Patentamt ist hier leider sehr spiessig. Ursprünglich wollte ich auch alles beschriftete Papier im Umkreis von 5m der Fernbedienung mit schützen lassen. Leider wurde das abgelehnt. mfg Horst | ||
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